Donnerstag, 18. Juni 2015

Auslandsbafög

Ich bin wirklich froh, dass ich Bafög erhalte, doch manchmal ist es echt ein Kampf mit den Ämtern....

... Aber von vorne. Meinen Bafög Antrag habe ich auf Anraten bereits im Dezember 2014 gestellt. Relativ schnell erhielt ich dann auch ein Schreiben mit den Sachen die noch fehlten. Soweit so gut. Alles hingeschickt. Der Bafög Bescheid kam. Jedoch nicht zu meiner aktuellen Adresse sondern schon an die Adresse die ich für meine Abwesenheit angegeben hatte. Nun gut auch kein besonderes Problem: Hauptsache er ist bearbeitet worden und angekommen.
Das ist jedoch nur ein vorläufiger Bescheid, da zum Beispiel die Studiengebühren noch nicht berücksichtigt wurden.

Nun zu dem "Streitpunkt" der Studiengebühren. Laut Bafög Amt bekomme ich den vollen Betrag von 2880€ zwar zurück, aber auf die Dauer meines Aufenthaltes verteilt: also 10 Monate. Damit war ich jedoch nicht einverstanden. Von meinen Recherchen im Internet wusste ich, dass das Studentenwerk in Hamburg auf Antrag die Studiengebühren auch in einer Summe erstattet.
Dies habe ich meiner Sachbearbeiterin mitgeteilt. Ihre Antwort war, dass dies dann eine Kulanz Regelung vom Studentenwerk in Hamburg sei und es kein gesetzlichen Anspruch darauf gäbe. Seltsam dachte ich mir. Nun gut, da ich dachte es bringt eh nix habe ich es dabei beruhen lassen. Wenige Wochen später las ich bei Facebook in einer Gruppe jedoch, dass jemand das gleiche Problem hatte wie ich und es nicht einsah die Summe über einen Kredit o.ä. zu finanzieren. Er blieb hartnäckig -  mit Erfolg. Nach einigem Schriftwechsel bekam er die Antwort, dass es nach den und den Regelungen doch geht nur das das bisher noch nicht vom Studentenwerk in Tübingen gemacht wurde. 

Mit dieser neuen Information wandte ich mich an meine -mittlerweile- gewechselte Sachbearbeiterin. Nach einigem hin und her (das führe ich jetzt hier besser nicht auf) ging es dann doch und ich sollte einen Dreizeiler zusammen mit dem Zahlungsbeleg einreichen und ich erhalte die Studiengebühren in einer Summer mit einer der kommenden Auszahlungen im Juli.

Ende vom Lied: Nicht abwimmeln lassen. Notfalls mit Vorgesetztem verbinden lassen. Auch wenn sie sagen es geht nicht: es geht :D

Ich bin auf jeden Fall sehr froh und dankbar das es jetzt geht und ich das Geld bereits im Juli zurück erhalten werde. Das benötige ich nämlich für die Kaution und die erste Miete in Bangkok. Dort ist es üblich bei Anmietung 2 Mieten Kaution sowie 1 Miete im voraus Bar auf den Tisch zu legen. Das restliche Geld ist dann Notfall Reserve für unvorhergesehen Dinge (you never know...)

In diesem Sinne: 

chòok-dii (Viel Glück auf Thai)

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